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DIN EN ISO 1461 - FEUERVERZINKUNG     

Als Basisnorm für das Stückverzinken gilt DIN EN ISO 1461 „Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) – Anforderungen und Prüfung“ in der Ausgabe Oktober 2009. Diese Norm gilt europaweit und hat als ISO-Norm auch weltweite Bedeutung. DIN EN ISO 1461 legt alle Anforderungen und Prüfungen fest, die an das Feuerverzinken von gefertigten Einzelteilen im diskontinuierlichen Verfahren gestellt werden. Die Norm regelt sowohl die Anforderungen an Zinküberzüge (z.B. Dicke des Zinküberzuges, Ausbesserungen usw.), legt aber auch Prozeduren fest, mit denen die Übereinstimmung der Feuerverzinkung mit dieser Norm nachgewiesen werden kann.

Die Norm gilt ausschließlich für vorgefertigte Bauteile aus Eisen und Stahl, die diskontinuierlich in eine Zinkschmelze aus mind. 98 % Zink getaucht werden. Sie ist nicht auf andere Verfahren anzuwenden, die mit speziellen Zinklegierungen mit mehr als 2% anderer Metalle arbeiten. Die Norm ist ebenfalls nicht anzuwenden für kontinuierlich feuerverzinktes Stahlband und Draht und daraus gefertigte Produkte, für Rohre, die in automatischen Anlagen feuerverzinkt werden sowie für feuerverzinkte Produkte, für die separate Normen existieren.

Im Abschnitt “Eigenschaften des Überzuges“ werden die Anforderungen an Aussehen, Zinkschichtdicke, Ausbesserung, Haftfestigkeit und Abnahmekriterien definiert. DIN EN ISO 1461 verweist darauf, dass der Hauptzweck des Stückverzinkens der Schutz von Eisen- und Stahlteilen vor Korrosion ist. Betrachtungen zur Ästhetik sollten daher zweitrangig sein. Die Schutzwirkung des Zinküberzuges steht eindeutig im Vordergrund, allerdings muss der Zinküberzug bei bestimmten Bauteilen auch optischen Anforderungen genügen. In solchen Fällen sind im Vorfeld zwischen den Vertragspartnern unter Berücksichtigung der verwendeten Werkstoffe entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

 

Abb. 1: DIN EN ISO 1461 ist das wichtigste Regelwerk zum Feuerverzinken.

Visuelle Prüfungen an feuerverzinkten Teilen sind mit dem unbewaffneten Auge in einem Abstand von > 1 m durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass Zinkspitzen (falls sie eine Verletzungsgefahr darstellen) ebenso wie unverzinkte Stellen im Zinküberzug unzulässig sind und nachgebessert werden müssen. Darüber hinaus müssen Flussmittelrückstände und Zinkaschereste vor der Auslieferung des Materials i. d. R. entfernt werden. Maßgeblich für den Korrosionsschutz ist die Schichtdicke des Zinküberzuges. Die Mindestschichtdicken beim Stückverzinken werden in der Norm festgelegt. In Abhängigkeit der Materialdicken der Werkstücke sind die Mindestzinkschichtdicken gemäß Tabelle 1 geregelt. Für ein Werkstück mit einer Materialdicke > 6 mm wird zum Beispiel eine durchschnittliche Zinkschichtdicke von mindestens 85 µm gefordert.

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