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PLANUNG PARKSYSTEME - STELLPLÄTZE, STELLPLATZBREITEN UND FAHRZEUGZHÖHEN      

Was Sie bei der Planung der Duplex Garage und beim Duplex Stellplatz beachten müssen. Was passt rein?

 

Massgeblich bei der Planung der Stellplätze sind einschlägige Bauverordnungen wie die Landesbauordnungen, Stellplatzsatzung, Stadt-/Gemeindeordnung, landesbezogene Garagenverordnung etc.

Die erforderliche Anzahl der Stellplätze  wird mit der Stadt-/Gemeindeordnung und Stellplatzsatzung bestimmt.

 

Bsp. Baden-Württemberg Garagenverordnung (Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Garagen und Stellplätze), § 4 Stellplätze und Fahrgassen, Frauenparkplätze besagt

 

Anordnung der Garagenstellplätze zur Fahrgasse im Winkel von 90°

Erforderliche Fahrgassenbreite (in m) bei einer Breite des Garagenstellplatzes von 2,3 m   2,4 m   2,5 m

                                                                                                                   6,5  m   6    m   5,5 m

Automobile werden immer breiter und das Ein-/Aussteigen auf den Stellplätzen schwieriger. Was ist bei der Planung von Doppelparkern, Duplexparkern und Parksystemen zu beachten?

 

Ungewöhnlich sind die Zuwächse nicht, denn praktisch legen die meißten Autos von Generation zu Generation um mehrere Zentimeter zu.  Der Publikumsliebling VW Golf hat es von der 1. bis zur 7. Generation geschafft von 161 cm auf satte 180 cm (ohne Spiegel) zuzulegen.

 

Und der Porsche 911 war im Jahr 1963 noch 161 cm breit, der Porsche 911 der Baureihe 991 misst heute 1,87 Meter - und ist damit sogar noch breiter als manche Luxuskarosse aus dem Schwabenland, in der sich berühmte Politiker in der Nachkriegszeit chauffieren ließen.

 

Entwicklung der Fahrzeugbreite VW Golf - Empfehlungen zur Stellplatzbreite - Doppelparker und Parksysteme

Die Breiten-Problematik wird nicht nur in Baustellen, Einbahnstraßen oder im Gegenverkehr zum Problem.

Bei mehreren bundesweiten Tests von Parkhäusern stellte der größte Automobilclub Europas, der ADAC fest, daß in zahlreichen Parkhäusern und Garagen die Parklücken schlichtweg nicht mehr groß genug für die
heutigen Autos sind. 

 

Mindestens 250 cm sollten es sein, so die erfahrenen ADAC-Tester. Denn bei 230 cm dürfte
es selbst mit normalen Mittelklasse Autos bei gängigen Außenbreiten größer 200 cm mit Spiegeln ziemlich eng werden, wenn man nach dem Ein- und Aussteigen auch noch crashfrei Ein- und Ausparken will. 

Im Grunde haben wir die Entwicklung unseren eigenen Ansprüchen zu  verdanken: Neben der Sicherheit (z.B. Seitenaufprallschutz) und dem erhöhten Platzangebot (Personen legen in Gewicht und Größe zu) fördert die Zunahme der Fahrzeugbreite auch den Fahrkomfort und die Kurvenstabilität. Das Ergebnis: Die Autos wachsen weiter in die Breite. Und das Rad lässt sich nicht zurückdrehen.

SUV und Geländewagen.

 

Die Pkw-Form SUV und Geländewagen aber auch andere Fahrzeugarten wie Mini-/ GroßraumVans und Utilities boomen in einem nie dagewesenen Ausmaß. Wie passt die Fahrzeughöhe beim Doppelparker? Das sollten Sie bei der Planung von Doppelparkern, Duplexparkern oder Parksystemen wissen.

 

Woher kommt der Wunsch für Fahrzeuge, die sich hoch und breit in den Fahrtwind stellen? Was ist daran, daß große und hohe Autos in den Zulassungszahlen so in Fahrt gekommen sind? Es wäre müssig an dieser Stelle darüber zu diskutieren.  Eines läßt sich einfach feststellen: Hohe Fahrzeuge genießen insbesondere auch bei älteren Autofahrern eine hohe Attraktivität.

Wie steht es mit der Fahrzeughöhe?

 

Eine gute Übersicht im überfüllten städtischen Straßenverkehr und auf staugefährdeten Autobahnen, da die Autos eben höher aufbauen, eine bessere Ergonomie oder Bequemichkeit verursacht durch einen einfacheren Einstieg und die teils "erlebte oder empfundene Sportlichkeit", abgeleitet durch die Geländewagen-Historie, sind wichtige Kaufargumente, weiß der anerkannte Professor Dr. Ferdinand Dudenhöffer von der Universität Duisburg-Essen. Vans und Utilities stehen für großen Stauraum und Praktikabilität. SUVs und Geländewagen noch zusätzlich für Individualität und Emotion.

Zu den Geländewagen nach KBA zählen alle Pkw-Modelle,  sobald sie als M1G-Fahrzeug gemäß
Richtlinie 2007/46/EG typgenehmigt wurden. Ohne eine entsprechende  Typgenehmigung werden Pkw-Modelle mit „Offroad-Charakter“im Segment SUVs ausgewiesen.

Die Eingruppierung von Modellreihen in Segmente ist oft ein Kompromiss und nicht immer eindeutig, was zu strittigen Ergebnissen führen kann. Das KBA nimmt regelmäßig Umgruppierungen von Modellen oder Änderungen an der Gliederung der Segmente vor.

Die Vergrößerung der Modellpaletten hat in den vergangenen Jahren ständig zugenommen. Nahezu alle Hersteller haben mittlerweile hohe Fahrzeuge  im Modellprogramm, Von SUV/ Geländewagen über das Kompaktsegment bis zur Oberklasse, meist parallel zu den klassisch flachen Modellen ähnlicher Größe.

35-40 Prozent der Neuzulassungen sind mittlerweile Segmenten einer Fahrzeughöhe grösser 150 cm zuzuordnen.

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